Feldblumenweg - Planauflage gemäss §§16 und 17 StrG
Vom 13. Juni 2025 bis 14. Juli 2025 fand die öffentliche Auflage gemäss Artikel 13 des Strassengesetzes statt. Dabei gingen 5 Einwendungen ein. Es wurden aber keine Anpassungen am ursprünglichen Projekt vorgenommen.
Nun soll die bereits existierende Begegnungszone (20er-Zone) auch mit baulichen Massnahmen realisiert werden – mit folgenden Auswirkungen:
- Abbau von 9 blauen Parkplätzen
- 13 neu gepflanzten Bäumen
- Mehr Begegnungszonen
- Weniger versiegelte Flächen (Asphalt/Beton)
Direktbetroffene können nun bis am 26. Mai Eingaben bei der Stadt Zürich einreichen.
weitere Infromationen findet man hier