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Feldblumenweg - Planauflage gemäss §§16 und 17 StrG

Vom 13. Juni 2025 bis 14. Juli 2025 fand die öffentliche Auflage gemäss Artikel 13 des Strassengesetzes statt. Dabei gingen 5 Einwendungen ein. Es wurden aber keine Anpassungen am ursprünglichen Projekt vorgenommen.

Nun soll die bereits existierende Begegnungszone (20er-Zone) auch mit baulichen Massnahmen realisiert werden – mit folgenden Auswirkungen:

  • Abbau von 9 blauen Parkplätzen
  • 13 neu gepflanzten Bäumen
  • Mehr Begegnungszonen
  • Weniger versiegelte Flächen (Asphalt/Beton)

Direktbetroffene können nun bis am 26. Mai Eingaben bei der Stadt Zürich einreichen.
weitere Infromationen findet man hier